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THE DIGITAL EXPERTS

12.12.2020

12 Dezember- Datensparsamkeit

Mit der Zeit haben wir uns bei unzähligen Online-Diensten angemeldet und obwohl wir die Accounts nicht mehr nutzen haben wir diese nie gelöscht.

Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung. Die Idee dahinter ist einfach, zur Datenverarbeitung sollten nur so viele personenbezogene Daten wie nötig gesammelt werden.

Sind die Daten notwendig?

Ist es wirklich notwendig, dass Sie bei Onlinehändler zur Auslieferung ihres Paketes ihren Geburtstag angeben? 

Der Shopbetreiber muss darauf achten, dass Formularfelder, die nicht zwingend für den Versand nötig sind, als optional gekennzeichnet sind. Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. In unserem Beispiel sind das der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse für die Versandbestätigung. Die erhobenen, personenbezogenen Daten dürfen dann auch nur zu diesem Zweck verwendet werden. Alle weiteren Zwecke wie zum Beispiel das Zusenden von Angeboten per E-Mail sind mit diesen Daten nicht erlaubt, außer Sie stimmt dieser Möglichkeit explizit zu.

Sie sollten immer nur die Felder ausfüllen, die wirklich erforderlich sind (meistens sind diese durch ein * gekennzeichnet).

Wie sie herausfinden, welche ungenutzten Accounts noch existieren

Passwortmanager

  • Wenn Sie bereits einen Passwort Manager benutzen, schauen Sie diesen nach ungenutzten Accounts durch.

Browser

  • Bevor Sie von einem Passwort Manager gehört haben, haben Sie  vieeleicht Passwörter im Browser gespeichert. Auch hier können Sie prüfen wo ihre Benutzerdaten gespeichert sind.

E-Mails

  • Häufig bekommen wir E-Mail Newsletter oder Nachrichten von Unternehmen die ihre AGBs aktualisiert haben. Dies ist ein Indiz, dass Sie ein Benutzerkonto bei den jeweiligen Unternehmen haben.  

Internet Test

  • Es gibt zahlreiche Internetseiten auf denen Sie testen können, ob ihre E-Mail Adresse vielleicht von einem Datenleak betroffen war.