Clearingpflicht
„Clearing“ ist ein Sammelbegriff in der Wirtschaft, der für unterschiedliche Saldierungs- und Aufrechnungsverfahren zwischen Wirtschaftssubjekten steht.
Clearingverfahren entstehen überall dort, wo viele Zahlungsvorgänge stattfinden. Das ist insbesondere innerhalb von Konzernen und im Bankwesen der Fall.
Die Clearingpflicht gilt für Handelsteilnehmer aus dem Finanzbereich („financial counterparties“), die in der Europäischen Union der Finanzaufsicht unterliegen.
Damit sind insbesondere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Wertpapierhändler, Investmentfonds, Pensionsfonds sowie alternative Investmentfonds gemäß AIFM- Richtlinie eingeschlossen.
Nichtfinanzielle Gegenparteien werden von der Clearingpflicht erfasst, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate (z.B. Aktien, Anleihen, etc.) einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen und sofern festgelegte Clearingschwellen überschritten werden.