11.01.2022
Intrastat-Meldung
Ab diesem Jahr (2022) ergeben sich gesetzliche Änderungen in der Intrastat-Meldung. Die Umsatzsteuer-ID des Handelspartners gilt von nun an ebenfalls als Pflichtfeld und ist somit in der Meldung anzugeben.
Um in SAP S4/HANA einen automatisierten Prozess gewährleisten zu können, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden.
Wenn Ihr Vertrieb ebenfalls über SAP abgewickelt wird, haben Sie die Möglichkeit, die Daten aus den Verkaufsaufträgen automatisch für die Intrastat-Meldung zu berücksichtigen. Durch eine durchgängige Datenpflege des Handelspartners (Business Partner) wird in diesem Prozess die Umsatzsteuer-ID direkt berücksichtigt und im Intrastat-Report hinterlegt und die gesetzlichen Anforderungen werden automatisch erfüllt.
Voraussetzungen für eine lückenlose Datenübertragung
Folgende Voraussetzungen müssen für die lückenlose Übertragung der Daten aus dem Verkaufsauftrag in die Intrastat-Meldung getroffen werden:
1. Für die Pflege des „statistischen Wertes“ muss die Konditionsart „GRWR“ im Verkaufsauftrag gepflegt sein. Diese Konditionsart muss zuvor mit dem gewünschten Incoterm verknüpft werden und zusätzlich muss eine gültige Rechenregel für die Konditionsart gepflegt sein (Bsp. 80 % vom Warenwert) à Der ermittelte Wert im Verkaufsauftrag wird im Anschluss für die Intrastat-Meldung berücksichtigt.
2. Für die korrekte Ermittlung der Umsatzsteuer-ID muss diese im Business-Partner des Handelspartners gepflegt sein.
Selektion des Datensatzes
Ist der Verkaufsauftrag vollständig ausgeführt (Kommissionierung, Disponierung, Buchung der Warenbewegung, Erstellung der Faktura) können die benötigten Datensätze für die Intrastat-Meldung über die Transaktion „VE01“ selektiert werden. Die Transaktion startet einen Suchlauf für die gewünschte Periode, in der alle in Frage kommenden Datensätze selektiert werden. Über den Menüpunkt „Intrastat-Meldungen verwalten“ kann man anschließend die gewünschten Daten für die entsprechende Meldeperiode verwalten (entfernen, anpassen…)