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THE DIGITAL EXPERTS

26.10.2023

Das E-Invoicing kommt nach Deutschland

Die Bundesregierung hat sich in ihren Koalitionsverhandlungen Ende 2021 auf die verpflichtende Einführung einer sogenannten E-Invoice („elektronische Rechnung“) im B2B-Bereich geeinigt und treibt ihre Umsetzung nun auch tatkräftig voran. Geplant ist die Einführung zum 01.01.2025.

Neben noch zu klärenden Detailfragen sind die folgenden Umfänge schon klar:

  • Betroffen sind im ersten Schritt alle Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, sowie ausländische Unternehmen, die in Deutschland einen Standort unterhalten. Dies bedeutet, dass alle erbrachten Warenlieferungen und Dienstleistungen mit Deutschlandbezug mittels E-Invoice abgerechnet werden müssen. 
  • Das einheitliche Rechnungsformat wird basierend auf der CEN-Norm EN 16931 entwickelt. Alle anderen Rechnungsformate, z.B. auf Papier oder als .pdf, verlieren ihre Rechtsverbindlichkeit.
  • Eine Bundesbehörde dient als „Briefkasten“: Rechnungen zwischen den Unternehmen werden über eine einheitliche Plattform, die eine Bundesbehörde bereitstellt, versandt. Die Plattform dient hierbei nicht nur als Schnittstelle, sondern auch als Validierungsinstrument, welche die Rechnungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft. Diese Prüfung soll in Echtzeit erfolgen.
Abbildung 1: Übermittlung der E-Invoice
Abbildung 1: Übermittlung der E-Invoice

Als Zielsetzung formuliert der Bund gerne, dass mittels der E-Invoice Rechnungen ohne Medienbrüche in den ERP-Systemen der Unternehmen verarbeitet werden können. Dies führt unzweifelhaft zu einer schnelleren und effizienteren Rechnungserstellung und -bearbeitung. Allerdings verfolgt der Gesetzgeber auch ein ureigenes Interesse: Umsatzsteuerbetrug der Unternehmen unterbinden und somit das Steueraufkommen in Zeiten leerer Kassen erhöhen.  

Bedauerlich ist, dass viele europäische Länder die E-Invoice schon eingeführt haben oder eine Einführung planen. Statt sich auf EU-Ebene auf ein einheitliches Vorgehen zu einigen, setzt aktuell jedes Land seine eigenen Maßstäbe national durch. Die Kommission ist sich aber der Problematik bewusst und strebt eine Harmonisierung an. Es kann also davon ausgegangen werden, dass es nicht mit der Umsetzung zum 01.01.2025 getan ist, sondern, dass es auf Jahre hinweg ein dynamischer Umsetzungs- und Änderungsprozess bleiben wird.  

Italien gilt europaweit als Vorreiter bei der E-Invoice Nutzung. Die erste Stufe wurde bereits zum 01.01.2019 für die Unternehmen verpflichtend, eine Verschärfung und Ausweitung wurde zum 01.01.2022 scharf geschaltet. Die Erfahrung hat hier gezeigt, dass eine Umsetzung der E-Invoice in ihrem SAP-System ohne fremde Software möglich ist.

 

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