19.12.2020
19. Dezember - Videokonferenz
Gerade durch die Corona Krise werden Meetings vermehrt über Videokonferenz-Tools gehalten. Dabei überliest man schnell die allgemeinen Geschäftsbedingungen und stimmt diesen „blind“ zu. Auch für den Abgleich der Datenschutz-Maßnahmen und der DSGVO ist oft nicht genügend Zeit. Dies kann zur Gefahr werden: Sicherheitslücken, unklare Datenschutzbestimmungen und gehackte Videokonferenzen sind die Folge.
Um die virtuellen Meetings noch effektiver zu gestalten, werden sogenannte Bildschirmübertragungs-Tools verwenden. So kann beispielsweise eine Präsentation oder eine andere Datei von allen gleichzeitig betrachtet werden.
Im folgenden finden Sie Tipps, wie sie auch bei Screensharing- Tools auf Nummer sicher gehen können:
Hosting-Land des Screensharing-Tools:
- Wählen Sie ein Tool zur Bildschirmübertragung, dessen Sitz in Deutschland oder der EU ist. Denn diese Tools müssen sich automatisch an die Vorgaben der DSGVO halten
- Wenn Sie kein geeignetes Tool aus der EU finden, achten sie auf eine „EU-US-Privacy-Shield“ Zertifizierung
Verschlüsselte Datenübertragung
- Klären Sie vorab, ob das ausgewählte Screensharing-Tool die Daten verschlüsselt übermittelt
Nur persönliche Einladungen
- Um den Überblick zu behalten, wer an Ihren Meeting teilnimmt, versenden Sie Einladungen mit Einladungscodes nur persönlich und so, dass der Code nicht weitergeleitet werden kann
Nur ausgewählte Bereiche freigeben
- Geben Sie nicht ihren gesamten Desktop frei, sondern nur das Fenster das Sie freigeben wollen